Nachtfischverbot BW
Neu...( Okt. update ).....ganz unten gibts Neuigkeiten !!!
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Dazu hätte ich einiges zu sagen bezw. einige aufzuklären wie der derzeitige Stand überhaupt ist.

Fakt ist...
Wir haben in ......D..... 16 Bundesländer und 16 verschiedene Landesfischereigesetze.
Da wir entweder dem VDSF oder dem DAV unterstehen haben die neuen Bundesländer ( DAV ) überhaupt keine Schwierigkeiten mit dem Nachtfischverbot ( die meisten unterliegen dem DAV und die haben ganz andere Ansichten wie der VDSF ).
Leider haben diese zwei Verbände auch unterschiedliche Meinungen über die Fischerei weshalb sie auch niemals unter einen Hut zu bringen sind.
Und das ist unser größtes Problem in unserer Region.

Fang mal weiter vorne an.....
Wir schreiben das Jahr 2003.
Ich hatte das versteckspielen satt.
Wochenende für Wochenende am Gewässer mit meinen Jungs, Schirm irgendwo in der Pampa im Gebüsch versteckt ( an Zelt nicht mal zu denken....auch ohne festen Boden  ) verbrachten wir die Tage und Nächte, immer mit dem unguten Gefühl ja nicht endeckt zu werden.
Niemand, aber wirklich keiner kann sich das vorstellen was wir durchmachten.
Ich konnte es verdammt nochmal nicht verstehen warum wir in einem gemeinsamen Staat so verschieden behandelt wurden.
Und so begann mein ganz pers. Kampf für die Aufhebung des Nachtfischverbotes.
Mein erster Brief ging an das Staatsministerium nach Stuttgart an den damaligen Ministerpräsidenten H.Teufel.
Dort erfuhr ich dass er gerade einen Katalog zusammenstellen ließ
( Entbürokratisierungsmaßnahmen Katalog ), indem er auch unter Punkt sowieso...die Aufhebung des Nachtfischverbots in Baden Württemberg mit einbeziehen würde.
Danach folgten sehr viele Telefonate, E-Mails und Briefe mit dem Staatsministerium.
Die Zeit verstrich wie im Fluge und nichts änderte sich.
Dann es war 2004 im Spätjahr eine Nachricht vom Ministerpräsidenten....man würde nochmals an den Tisch sitzen und darüber abstimmen, weil..... ( laut H. Teufel )....es kann ja wohl net sein dass die Bayern noch vor uns Baden Württemberger das Nachtfischverbot aufheben würden und wir ( außer den Saarländern....die würden sowieso alle nach France fahren zum fischen )...die letzten sein sollten ....das geht net.
So die Aussage von H. Teufel.

Paar Wochen später wieder eine Nachricht vom Büro des H. Teufel.....
So....wir haben nochmals drüber gesprochen und waren der Meinung das Nachtfischverbot auf den 1.1. 2005 aufzuheben.
Wir werden das zur Umsetzung an das zuständige Ministerium  ( Ministerium für den ländlichen Raum Baden Württemberg ) weiterleiten.
Wünschen Ihnen viel Spaß bei der Ausübung Ihres Hobbys.

gez. Ministerpräsident Erwin Teufel.

Ihr könnt euch nicht vorstellen was ich für eine Freude hatte.
Dann der Schock.....
Bayern hatte doch tatsächlich zum 1.1.2005 das Nachtfischverbot aufgehoben und bei uns ist wiederum nix passiert.
Nun folgten wiederum viele E-Mails und Telefonate mit dem zuständigen Ministerium für den ländlichen Raum Baden Württemberg.
Unter anderem auch telefonate mit dem zuständigen Fischereirefferenten von  Bawü.  der in dem Ministerium sitzt.
Und nun aufgepasst....

Er selbst würde mit seinen Kindern fischen gehen und wäre der Meinung dass die Fischerei bis eine Stunde nach Sonnenuntergang vollkommen ausreichen würde.
Dann käme noch dazu dass unser eigener Interressenvertreter
( Landesfischereiverband Baden ) sowie der Landesfischereibeirat, unsere Freunde vom Tier und Umweltschutz mit total Hirnrissigen Argumenten gegen die Aufhebung wären und das Gesetz deswegen noch nicht umgesetzt worden sei.
Argumente wie Lärmbelästigung des nachts ( Anwohner ) sowie....man könne sich des Nachts beim hantieren mit den scharfen Messern verletzen usw. usw.
Außerdem wäre man eh am überlegen ob man nicht Nachts bis 24 Uhr ( oder 1 Uhr Sommerzeit ) das fischen auf  Aal verbieten sollte ( Gefährtung des Aalbestands ).

Auf jeden Fall bleibt in Baden Württemberg das Nachtfischverbot erhalten. Es ändert sich nichts.

Und das haben wir unserem eigenen Fischereiverband zu verdanken.

Es geht aber noch weiter.
Dieser Fischereirefferent vom Ministerium meinte, dass ich der einzigste ihm bekannte Angler wäre der sich für die Aufhebung einsetze.
Ihm wäre kein anderer Angler sowie kein Anglerverein bekannt der für die Aufhebung ist.
Mich traf fast der Schlag.
Auf meine Frage was denn mit den 1000 Mitgliedern vom DKAC ( Deutscher Karpfenanglerclub ) sei, meinte er nur lachend.
Das würde überhaupt nicht ins Gewicht fallen.
Karpfenangeln wie es im Moment betrieben werde würde demnächst sowieso aufhören.
Er würde die Veranstaltungen der Karpfenangler besuchen und das was er dort sehen würde ( fotografieren, Filmen) und sowieso ,, Catch & Release " das hört alles demnächst auf.

Also....Leute.... mit einem Menschen mit der Einstellung an einer solchen Position im Ministerium dazu noch unser Fischereiverband......es ist zum Kot***** !

Eines jedoch ,, was er mir erzählte " hatte ich nicht gewusst.....
Und zwar.....
Man muss ( soll ) die Gewässer nachts nicht verlassen.
Nur sollte man die aktive Fischerei einschränken.
Das heißt von 24:00 Uhr ( Sommerzeit 1:00 Uhr ) bis eine Stunde vor Sonnenaufgang ,, RUTEN RAUS ".
Und dies an jedem öffentlich frei zugänglichen Gewässer.
Ihm wäre ( außer Forst  bei Bruchsal sowie zwei kleineren Tümpeln die ganz eingezäunt wären ) kein Gewässer bekannt in Baden Württemberg das nicht öffentlich frei zugänglich wäre.
Merkt euch das ganz genau.....alle öffentlich, frei zugänglichen Gewässer.....das ist ausschlaggebend !!!
Auf gar keinen Fall soll man Nachts zusammenräumen und mit lautem Getöse auf den Wegen um den See, mitten durch die Wälder raus in die Öffentlichkeit fahren um je nach Jahreszeit eine Stunde später wieder den selben Weg auf seinen Platz zurückzukehren. Sitzen / liegen bleiben, paar Stunden schlafen.
Der Krach beim  abbauen, aufbauen, rumkurven wäre sinnlos und brächte  gerade das Gegenteil was sie erreichen wollen mit Schutz für Flora, Fauna usw.

Manche Vereine umgehen jedoch sehr gerne das am Gewässer bleiben mit aufstellen von hunderten  Schranken damit das Gewässer anscheinend nicht mehr öffentlich frei zugänglich ist....siehe Kreis Karlsruhe.

Viele Vereine wissen auch gar nicht dass man am Gewässer bleiben darf ( soll ).
Bittet eure Vereinsvorstände mal beim Ministerium für ländlichen Raum in Stuttgart anzurufen. Sie sollen mal mit dem zuständigen Fischereirefferenten reden, was Sache ist.
Lasst euch nicht länger von euren Vereinen verar****.

Bawü ist.....
Schirm, Zelt ohne Boden und Ruten raus.....

Das war meine Meinung....kann sich jeder seine eigenen Gedanken drüber machen.

Oder ruft mal selbst dort an und informiert  euch.
Ministerium für den ländlichen Raum Bawü. und verlangt den zuständigen Fischereirefferenten von Bawü.

Ritchie


Hier auch noch ein Bericht dazu der damals im Carpconnectforum stand.

TRAURIGE KARPFENANGLER


Ps.
Falls ihr zu diesem Thema Anregungen habt meldet ihr euch Bitte über Kontakt bei mir.....oder schickt ne e-mail....kann alles vertragen.....nur keine Kritik...hehe


Februar 2010

So....ne aktuelle Neuigkeit dazu ergänzt.....

Habe gehört dass sich die beiden Verbände anscheinend nähern und es angeblich zu EINEM alleinigen Dachverband kommen sollte.
Wie gesagt....hab das nur mitbekommen.
Was da wahres dran ist kann ich noch nicht genau sagen.

März 2010

Also....es scheint sich zu bestätigen dass es zu einem Zusammenschluss beider Verbände kommen wird.
Nach einer Anfrage beim DKAC wurde ich darauf hingewiesen dass sich dadurch ( was das Thema Nachtfischverbot BaWü betrifft ) in nächster Zeit sehr vieles ändern wird.
Naja....mal sehen. Bin da bissl skeptisch.
Kann mir nicht vorstellen dass die alten herrn nicht freiwillig ihre langbesetzten Ämter freigeben werden.
Nehm jetzt mal an dass da viele Ämter neu besetzt werden. Müssten ja wohl die hälfte dieser Personen wegfallen.
Dann kommt bestimmt auch noch die Frage nach dem Stolz dazu.
Hoffentlich siegt die Vernunft.
Mal beobachten wies weiter geht.

September 2010

So.....
Nun hab ich grad vernommen dass sich die zwei Verbände anscheinend doch nicht einigen werden.
Zu große Meinungsverschiedenheiten.
Na ja.... mal sehn was da dran ist und wies weitergeht.
Auf jeden Fall....traurig, traurig !!!

Dann gabs noch was neues.

Eigentlich sollte es eine schöne erholsame Session werden.
Aber...." scheißele Fr. Eisele ".
Kontrollen über Kontrollen.
Und die Vereinskontrolleure haben auch noch die Polizei dazugezogen.
Weil wir unterm Schirm direkt am Gewässer saßen.
OK...wir haben lediglich einen Wetterschutz benützt und auch nachts nach 1:00 Uhr auch nicht mehr gefischt und gegen keinerlei Gewässer / Fischereilichen Gesetze verstossen.
Aber zu ner Anzeige hats auf jeden Fall gereicht.
Weil sie nix gefunden haben sollen wir anscheinend gegen das Landeswaldgesetz verstossen haben.
Ach, was soll ich sagen
Polizei staunte nicht schlecht....weil ich sogar eine ganze Rolle Klopapier dabei hatte.
Und der Gaskocher war auf einmal ein offenes Feuer usw. usw.
Reine Schikane !!!
Man kommt sich vor wie der größte Verbrecher.
Jeder hat eine Anzeige über 30,- Euro erhalten.
Haben dann gleich Widerspruch eingereicht.
Keine Ahnung wies weitergeht.

Hier noch was zu lesen .....zum Thema Nachtfischverbot Bawü.
für diejenigen die von dem Brief nix wissen.
Es handelt sich um einen offenen Brief von unserm Landesfischereiverband an das Staatsministerium ( H. Teufel ).
Das ganze war 2003 und bis heute hat sich nix....aber rein gar nix geändert.


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Aufhebung des Nachtfischverbots
Das Nachtfischverbot führt zu keinen wesentlichen Einschränkungen der Angelfischerei, denn der zulässige Angeltag ist mit 10 bis 18 Stunden wirklich lang genug, jedenfalls für einen vernünftigen Fischer. Eine Aufhebung des Verbots würde aber zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe der Fische und der am und im Wasser lebenden Tierwelt führen. Vor allem Vögel wären gefährdet, aber auch andere Arten. Ferner wäre eine verstärkte Gefährdung der Pflanzenwelt der ökologisch besonders sensiblen Gewässerrandstreifen nahezu sicher. Bei Nacht ist zudem die Einhaltung eines sachgemäßen Fischfangs beispielsweise hinsichtlich Drill, Anlandung und Tötung erheblich erschwert. Ein weiteres Problem ist die Gefahr der Fischwilderei. Bei allgemeiner Zulassung der Nachtfischerei wäre eine wirksame Fischereiaufsicht nicht mehr möglich, den Aufsichtspersonen auch gar nicht zuzumuten. Die Aufhebung des Verbots würde also zu einer Gefährdung der Fischbestände führen. Nach unserer Auffassung würde somit die Zulassung der Angelfischerei zur Nachtzeit gegen Grundsätze des Natur- und Tierschutzes verstoßen und die Fischbestände gefährden. Eine Aufhebung lehnen wir als Vertreter der Fischerei und als anerkannter Naturschutzverband deshalb entschieden ab. Sie würde dem Anspruch der Angelfischer als Naturschützer nicht gerecht, sondern ihr einen schlechten Ruf einbringen und ihr ungleich mehr schaden als sie einzelnen Interessenten nützen könnte.

Verbot zur Fischerei in der Nachtzeit
Das Verbot der Angelfischerei zur Nachtzeit ergibt sich zwingend aus dem Schutz der in und am Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt und aus der nicht notwendigen Beeinträchtigung ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten (Art. 20a GG, Art. 3a und 3b LV, § 13 Abs. 1). Abgesehen davon, dass dieses Verbot zu keinen fühlbaren Einschränkungen der Angelfischerei führt (die zulässige Angelzeit beträgt selbst an den kürzesten Tagen im Jahr mehr als 10 und im Sommer bis zu 18 Stunden) und aus hegerischen Gründen damit die Angelfischerei zur Nachtzeit nicht notwendig ist, muss bedacht werden, dass der Aufenthalt der Angler am Gewässer zur Nachtzeit sowohl die notwendige Nachtruhe der Fische als auch der am Wasser lebenden Tierwelt (z. B. Vögel, Kleinsäuger) gravierend stört. Durch das Betreten der Ufer mit oder ohne Beleuchtung wird die Pflanzenwelt stark gefährdet; erhebliche Schäden gerade an den ökologisch besonders sensiblen Gewässerrandstreifen (§ 1a WHG; § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG; § 68b WG; § 24b NatSchG) sind zu erwarten. Selbst bei umsichtigen Verhalten, das keineswegs immer gewährleistet ist, werden bei Nacht unter fehlender oder nur geringer Beleuchtung „Fehltritte“ mit großen Folgen nicht nur selten vorkommen. Geräusche und Erschütterungen ergänzen dies. Bei Nacht ist auch kein sachgemäßer allgemeiner Fischfang insbesondere hinsichtlich Drill, Anlandung und Behandlung angelandeter Fische einschließlich Tötung möglich. Besondere Probleme sind beim Abhaken und Zurücksetzen geschonter Fische zu erwarten, da diese Handlungen im Dunkeln stark erschwert bis unmöglich sind. Wegen Dunkelheit nicht einsehbare Hindernisse beim Wurf und Einholen der Angel können zu verzögerter Anlandung der gefangenen Fische oder gar zum Abreißen der Angelschnur führen, so dass vermehrt vermeidbare Beeinträchtigungen entkommener Fische z. B. durch zurückbleibende Haken zu erwarten sind.
Damit verstößt die Angelfischerei zur Nachtzeit unabhängig davon, ob sie auf Raub- oder Friedfische ausgeübt wird, gegen die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege (insb. § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 9, § 4, § 41 Abs. 1 BNatSchG, § 1 Abs. 2, § 2 Nr. 2, § 3 , §§ 27 und 29 NatSchG) sowie des Tierschutzes (§§ 1 und 17 TierSchG). Diese Grundsätze stehen allen Bestrebungen auf Aufhebung des Verbots der Angelfischer zur Nachtzeit entgegen. In Natura 2000-Gebieten steht zudem das Verschlechterungsverbot der Aufhebung entgegen. Hinweise darauf, dass in anderen Bundesländern kein entsprechendes Verbot besteht oder dessen Aufhebung diskutiert wird, rechtfertigen nicht den Verstoß gegen Natur- und Tierschutzrecht. Darüber hinaus würden die Angler ihrem Anspruch als Naturschützer nicht mehr gerecht. Gerade von ihnen muss erwartet werden, dass sie die Notwendigkeit der Natur auf eine möglichst ungestörte Nachtruhe respektieren. Nicht von geringer Bedeutung ist auch, dass durch das Angeln bei Nacht praktisch der Schutz des Fischereirechts als Eigentum im Sinne des Art. 14 GG aufgehoben wird. Weder besteht für den potentiellen Fischwilderer als Hemmschwelle die Gefahr gesehen zu werden noch ist es den Aufsichtsorganen (i. d. R. den ehrenamtlichen Fischereiaufsehern) zuzumuten, in der Nacht auf "Streife" zu gehen. Selbst die Möglichkeit, in den Pacht- und Erlaubnisverträgen im Einzelfall dieses Verbot aufzunehmen, wird nur begrenzt wirksam sein, weil dann kein generelles gesetzliches Verbot mehr besteht und damit selbst bei vertraglichem Verbot die Hemmschwelle für einen Verstoß ("der Nachbar tut es auch") weitgehend entfällt. Dass in einem Teil der Bundesländer (im wesentlichen das frühere preußische Rechtsgebiet) eine solches Verbot nicht gilt, kann das traditionell in Baden (§ 30 der Landesfischereiverordnung vom 2. Februar 188 und in Württemberg (§ 5 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen betreffend die Ausübung der Fischerei vom 1. Juni 1894 geltende Verbot zum Angeln in der Nacht nicht infrage stellen. Auch in vielen anderen Bereichen der Ausübung der Fischerei mit der Angel bestehen sehr unterschiedliche Regelungen (z. B. Schonbestimmungen), so dass die Angler gewohnt sind, mit unterschiedlichem Landesfischereirecht zu leben.
Die Gründe, die für die Einschränkung des Verbots der Nachtfischerei auf Aal, Wels und Krebse (§ 3 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 LFischVO) ausschlaggebend waren, können nicht verallgemeinert werden. Für die Lockerung des Verbots in diesen speziell gelagerten Fällen ist maßgebend, dass die genannten Fischarten im wesentlichen nachtaktiv sind und damit zur Tageszeit kaum gefangen werden können. Außerdem wird die Fischerei auf diese Arten nur während weniger Monate ausgeübt. Abgesehen davon, dass die Fischer ihre Fanggeräte gezielt auf Wels und Aal ausstatten können, lassen die hegerischen Gründe (beide Arten müssen zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts in den Beständen ausreichend befischt werden können) auch im Hinblick auf das Natur- und das Tierschutzgesetz diese Ausnahme als gerechtfertigt erscheinen. Die anderen Fischarten dagegen können in ausreichendem hegerischen Umfang bei Tageszeit gefangen werden.

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Traurig ist, dass H. Ministerpräsident Erwin Teufel und seine Kollegen der Aufhebung des  Nachtfischverbots zugestimmt hat und es dem zuständigen Ministerium ( für ländlichen Raum Bawü ) zur Umsetzung weitergeleitet hat.
Dieses jedoch leider wie schon mehrmals geschrieben nicht umsetzen werden.

Mich Kotzt das dermaßen an.....ich kanns gar nicht in Worten ausdrücken....sorry
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Hab hier was gefunden.....



4. Verhandlungsrunde zur Bildung eines gemeinsamen Anglerverbandes in Deutschland

22.04.20104. Verhandlungsrunde zur Bildung eines gemeinsamen Anglerverbandes in Deutschland

Die 12er-Kommission des Verbandes Deutscher Sportfischer und Deutschen Anglerverbandes sind am 13./14. April 2010 in Göttingen zu ihrer vierten Beratungsrunde zusammengekommen. An den Gesprächen nahmen auch die Präsidenten Peter Mohnert (VDSF) und Günter Markstein (DAV) sowie die Geschäftsführenden Präsidien beider Verbände teil.

Die Verbandsvertreter bewerteten den bisherigen Stand der Verhandlungen und stellten dabei sowohl Übereinstimmungen als auch differierende Standpunkte fest. Die Geschäftsführer beider Verbände wurden beauftragt, den vorliegenden Satzungsentwurf so zu überarbeiten, dass die vorgetragenen Formulierungswünsche den Entscheidungsgremien beider Verbände vorgelegt werden können. Der Verschmelzungsvertrag und der Verschmelzungsbericht werden von den Angelfreunden Mohnert (VDSF) und Friedrich Richter (DAV) nochmals überarbeitet und den Geschäftsstellen beider Verbände bis Ende Mai zur Verfügung gestellt. Bis dahin wird DAV-Geschäftsführer Philipp Freudenberg den Entwurf des gemeinsamen Positionspapiers zu einem „Grundsatzpapier“ überarbeiten. Zudem wurden die Teilnehmer eines Treffens der Vertreter der Verbandsjugend beider Verbände benannt, die unter Leitung der beiden Vizepräsidenten Kurt Klamet und Hans Kemp zusammenkommen werden. Darüber hinaus vereinbarten die beiden Präsidenten, sich zeitnah zu einem persönlichen Gedankenaustausch zu treffen.

Die größten Meinungsunterschiede traten in Bezug auf den künftigen Namen des gemeinsamen Anglerverbandes sowie zur Art und Weise der Verschmelzung auf. Diese Probleme sollen in den kommenden Wochen und Monaten unter anderem in beiden Verbänden sowie Anfang September zum Deutschen Fischereitag in München weiter diskutiert werden. Die Gesprächspartner waren sich darüber einig, dass sie trotz bestehender unterschiedlicher Auffassungen alle Anstrengungen unternehmen wollen, um im Interesse und zum Nutzen der deutschen Anglerschaft das Ziel, einen gemeinsamen Dachverband der Angler in Deutschland zu bilden, und in ihren Landesverbänden um die dafür erforderlichen Mehrheiten zu kämpfen.

Die 12er-Kommission des Verbandes Deutscher Sportfischer e.V. und des Deutschen Anglerverbandes e.V.
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Hier gibts Neuigkeiten !!!!!!!!!!!!
http://www.anglerverband.com/

.....Auch noch was schönes....

Abwarten wies weitergeht.....

Ups...... ich hab mal was gewagt und dem DAV eine E Mail zukommen lassen.
Hoffe, dass ich nicht übertrieben habe.

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Hier die Mail....


Sehr geehrte Angelkameraden
 
Ich hoffe für euch ( falls es zu der Fusion kommen sollte ) dass euren Landesverbänden keinerlei Nachteile entstehen.
Euren Angelkollegen zuliebe. Für die ist ihre Heimat das wahre Paradies.
Ich war immer begeistert vom DAV.
Wenn ich jedoch das Wort VDSF höre dreht sich mir der Magen um.
Ich bin 56 Jahre alt, fische seit Kindesbeinen und meine beiden Jungs sind am Wasser aufgewachsen.
Wir sind Angler aus Leidenschaft.
Leider haben wir bei uns in Baden Württemberg noch die Probleme mit dem Nachtfischverbot.
Dadurch werden wir Nachts am Gewässer davongejagt.
Egal, ob es sich um ein öffentlich frei zugängliches Gewässer dreht und Badegäste auf dem Strand übernachten, jedes We bei den Seglern Partys bis in die morgenstunden gefeiert werden usw.
Nein, bei uns Angler kommen regelmäßig die Kontroleure und holen die Polizei.
Ein Schirm ist dann kein Wetterschutz sondern ein Zelt.
Ein Gaskocher ist ein offenes Feuer.
Wenn man bissl mehr zu trinken ( Wasser ) dabei hat heißt das, dass man länger bleiben möchte.
Letztes mal wunderte sich die Polizei sogar weil ich eine ganze Rolle Toilettenpapier dabei hatte.
Die letzte Anzeigen die wir bekommen haben ....obwohl wir unter einem Schirm am Gewässer saßen.....war dann wildes Campieren im Wald und verstoße gegen das Landeswaldgesetz.
Ich könnte Seitenweise so weitermachen.
Es ist zum kot****.
Tut mir Leid, aber das sind Zustände die beio uns herrschen die sind aller S**.
Wir haben uns so über die Nachricht einer Fusion gefreut ( mit der Hoffnung dass sich auch für uns endlich etwas ändert ) .
Bitte setzen Sie sich dafür ein dass alle Bundesbürger in dieser Hinsicht gleich behandelt werden und so ein Punkt nicht Ländersache sein darf.
Es verstößt meiner Ansicht nach gegen das Grundgesetz ( dass in der BRD alle Bürger gleich behandelt werden ).
 " Gleichheitsrecht ".
Ich verstehe auch niemals die Argumente die unser eigener Landesfischereiverband BaWü. vorbringt.
Bitte setzen Sie sich dafür ein dass unser geliebtes Hobby auch weiterhin das schönste Hobby bleiben wird.
Ein Traum von uns wäre......Unsere BaWü.....Vereine wären im DAV und nicht in dem andern Verein.
Danke....auch im Namen meiner Kinder und vielen, vielen Angelkameraden.
Gruß
H. Wichert
----------------------------------NEU  NEU   Okt. 2010-----------------
Antwort der Grünen auf die Frage der Nachtangelverbotsaufhebung in BaWü


Frage von Anglerpraxis.de  / Thomas Finkbeiner

Welchen Grund sieht Ihre Partei für das Nachtangelverbot? Setzt sich Ihre Partei dafür ein, auch in Baden-Württemberg dieses Nachtangelverbot wie in allen anderen Bundesländern aufzuheben? (BW ist nach unserem Wissen das einzige Bundesland mit Nachtangelverbot)

Antwort:
Bei Wegfall des nächtlichen Angelverbots würden insbesondere Störungen der heimischen Tierwelt zunehmen. Im Saarland beispielsweise ist es immer noch gültig und wird seitens des zwischenzeitlich als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ anerkannten Fischereiverbands Saar in der Genehmigungspraxis nach wie vor restriktiv gehandhabt. Es hat seine Begründung darin, dass andere Tierarten am Gewässer (z.B. Schlaf- und Rastplätze von Vögeln, also ausdrücklich nicht nur zur Brutzeit) nachts nicht auch noch den damit einhergehenden, unvermeidlichen Störungen ausgesetzt sein sollen. Die Aufhebung des Nachtangelverbots lehnen wir daher ab.


Mit freundlichen Grüßen

Annette Schäfer

Landesgeschäftsführerin

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg

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Schaut mal hier im Anglerboard Forum....ist ganz aktuell


Mein Vorschlag an H. Thomas Finkbeiner und dem Anglerboardforum wäre......

Lasst uns gemeinsam gegen die unsinnigen Gestze unseres
Landesfischereiverbandes ( LFV Baden ) angehen.
Das betrifft auch den LFV Fischereibeirat sowie den VFG BW.
Und somit auch den VDSF der seine Verbände in jeglicher Weise unterstützt.

Was ich im Anglerboard Forum bisher vermisst habe ist:
Niemand hat bisher auf das Grundgesetz in der Bundesrepublik verwiesen.
Darin ist eindeutig verankert, dass....
Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich !
Dafür gibt es das Gleichheitsrecht.
Wir in BW sind auch eindeutig in unserer Freiheit eingeschränkt.
Es gibt das Antidiskriminierungsgesetz und viele passende weitere Gesetze die wir nützen könnten.
Und, ich bin fest überzeugt davon dass wenn wir den Weg nach Straßburg wagen würden
( Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ) könnten wir am meisten damit erreichen.
Da kann jeder Bürger seine Meinung vorbringen und eine Klage gegen den Deutschen Staat anstreben.
Denn das was hier in BW abgeht muss unterboden werden.

Es ist ganz einfach nicht fair !

Leute wehrt euch......
Macht endlich die Schnauze auf.....
Lasst euch net weiterhin wie Sch*** behandeln.....

Nicht nur jammern.....
Reist euch endlich den A **** auf dafür.......

Wenn nicht für euch, dann wenigstens für eure Kinder........
( solange ihr euch nicht bewegt, werden auch sie die selben Freiheitseinschränkungen haben wie Ihr.....)

.....wollt ihr ihnen das wirklich zumuten ?
Ich möchte mir von ihnen nicht vorwerfen lassen nichts dagegen unternommen zu haben.

Gruß Ritchie
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Passend zu diesem Thema...Jetzt reichts....Sch*** Bawü
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So gehts nicht weiter.....Ich kann für nichts mehr garantieren.
Es ist kurz vor Mord und Totschlag....ehrlich.
Bin kurz vor dem ausrasten !


Um das zu verhindern war ich schon seit Monaten nicht mehr fischen an
diesen / meinen Gewässern.
Die Vereine bekommen weiterhin meine Beiträge die sie auch weiterhin an
diese Sch*** Verbände abführen können.
Traurig, aber ......




  !!!  NACHTANGELVERBOT   BAWÜ  !!!

Die meisten werden es wohl wissen: Ba - WÜ. das Bundesland der Verbote verbietet es den Anglern, nachts am Gewässer zu bleiben, während der Rest der Republik eine erholsame Zeit in der Natur verbringen darf. Einige von uns, wohnen "leider" in diesem Bundesland und leiden stark unter diesem sinnlosen Gesetz. So auch Marco, der nun einen Schlussstrich zog.... "So kann das nicht weiter gehen", aber lest selbst nach.
                             
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