Nachtangelverbot Aufhebung
Hab da mal was in einem Forum gefunden in dem sich schon alle euphorisch / positiv über die Nachtangelverbotsaufhebung in Bawü geäußert ( gefreut ) haben.

Bis dann auf einmal der .....
1. Vorsitzende Württ.Anglerverein e.V.
Hans-Hermann Schock
einschreitete.......
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Liebe Forummitglieder,

von Zeit zu Zeit schau ich auch in dieses Forum, um etwas von der Stimmung der Angler außerhalb unseres Vereines zu lesen.
Zu dem Thema Nachtangeln in Baden-Württemberg und der Verbandsumfrage seid ihr nach meinem Eindruck nicht vollständig informiert.
Es gibt in Baden-Württemberg 4 regionale Fischereiverbände und einen Landesverband. Einer der 4 Regionalverbänder, der Verband für Fischerei- und Gewässerschutz Baden-Württemberg mit ca. 50% aller organisierten Angler in Baden-Württemberg führt diese Umfrage durch und will mit einem Ergebniss für das Nachtangeln dann einen Antrag an den Landesverband stellen.
In diesem Landesverband stimmen dann die Präsidenten der anderen 3 Verbände , der Verband der Berufsfischer und Teichwirt und die Bodenseebesatzkomission mit ab. Da bisher eine einstimmige Ablehnung des Nachtangelns war, wird es dann nach dieser Umfrage und dem Antrag des Verband für Fischerei- und Gewässerschutz Baden-Württemberg vermutlich weiterhin keinen Antrag an die Landesregierung geben wenn die Anderen im Landesverband weiter dagegen sind.
Zudem sitzt im Fischereibeirat des Ministeriums, der dazu gehört werden wird auch der Naturschutz . Die sind grundsätzlich gegen alles.
Ein Vertreter des Gemeindetages der Bedenken hat, dass Anwohner durch Nachtangeln einer zusätzlichen Lärmbelästigung ausgesetzt werden.
Und seit 2011 eine Grün-Rote Landesregierung die eine negative Haltung zu den Anglern haben.
Deshalb befürchte ich, dass Baden-Württemberg weiter das letzte Bundesland ist, in dem Nachtangeln nicht erlaubt ist.

Mitglieder im Württembergischer Anglerverein e.V. sind meistens besser informiert.

Mit Fischergruß Petri Heil
1. Vorsitzender Württembergischer Anglerverein e.V.
Hans-Hermann Schock
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22. 9. 2011

Jetzt aber nicht gleich allen Mut verlieren.
Wir kämpfen weiter.
Weiter für unsere Freiheit...weiter für die Vernunft.
Wir müssen was für unsere verrufene angeschlagene Lobby tun.
Viel mehr tun.
Die Allgemeinheit darüber aufklären was Angler in Wirklichkeit sind.
Was wir machen.
Die Lobby der Angler muss mehr in die Köpfe der Bevölkerung und in die Köpfe der Politiker.
Hab da was sehr schönes gefunden.
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UND DAS IST ANSCHEINEND DABEI HERAUSGEKOMMEN.....WER WILL DARFS GLAUBEN !

Ergebnis Verbandsumfrage Nachtangeln

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis zur VFG-Verbandsumfrage Nachtangeln vor. 
Im Juli 2011 sind alle Vereinsvorsitzenden angeschrieben und um Ihre Meinung gebeten worden zur Landesfischereiverordnung § 3 (1) Satz 5:
„Der Fischfang ist nur einen Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.“

Die Frage war: „Ist diese gesetzliche Regelung richtig oder soll sie geändert werden?“. Die Vereine hatten drei Monate Zeit darüber zu entscheiden. Im Oktober war das Thema auch Tagesordnungspunkt auf den Bereichsversammlungen.

Das Ergebnis lautet: 23 % der Vereinsvorsitzenden waren für eine Aufhebung des Nachtangelverbotes. 20 % stimmten für die Beibehaltung. 57 % der Vereinsvorsitzenden äußerten sich nicht dazu.

Das Beteiligungsquorum von 50 % wurde damit verfehlt. Laut Bereichsordnung gilt die Abstimmung deshalb unabhängig von ihrem Ergebnis als „unbeantwortet“ und die Abstimmung erlangt keine Gültigkeit.
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Meine Meinung dazu....
Das ganze war vorher schon ( vorprogrammiert ) !
Die wollten bei den Angelkollegen bissl gut Wetter machen ...was sie doch alles für sie unternehmen würden usw.

Sag nur noch eines dazu....( Pfui ! )
Als Verband würde ich mich meinen zahlenden Mitgliedern gegenüber in Grund und Boden schämen !

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Wir Angler schützen und pflegen die Natur und Ihre Geschöpfe. Es ist Zeit dass wir uns dazu bekennen und der Welt zeigen wer wir sind.


Was tun wir Angler und wer sind wir? Hier eine kurze Zusammenstellung.

Förderung des Jugendschutzes:
Die Jugendarbeit beinhaltet nicht nur die Förderung beim „Fische fangen“. Es geht dabei auch um die Heranführung bzw. Sensibilisierung für Natur-, Tier- und Umweltschutz. Angelnde Kinder zeichnen kein Fischstäbchen, wenn sie einen Fisch malen sollen. Angelnde Jugendliche erwerben wichtige Umwelt- und Naturkenntnisse, was sich auch in stark verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld bemerkbar macht. Sie lungern nicht in Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm oder in Drogen-Treffs herum, sondern bewegen sich in freier Natur an der frischen Luft, lernen das Beachten von Gesetzen und Verordnungen. Fairness und Sozialverhalten in der Gemeinschaft werden für sie selbstverständlich.

Förderung des Gemeinschaftssinnes:
Gemeinsames Angeln stärkt das Gruppen- und Gemeinschaftsgefühl für Jung und Alt. Die Kontaktaufnahme und der Erfahrungsaustausch zwischen unterschiedlichen Generationen und auch gebietsmässig entfernteren Personen wird gefördert. Gemeinschaftsangeln im Verein, Freundschaftsfischen mit befreundeten Vereinen, Naturschutzprojekte und Zeltlager führen die Angler zu ihren Urinstinkten zurück und weg vom grauen Alltag.

Förderung der Geschicklichkeit:
Angler bauen mit Ideenreichtum und handwerklichem Geschick die "abenteuerlichsten Gerätschaften" zusammen oder stellen super fängige Montagen selbst her. Das gleiche gilt natürlich auch für alle Petrijünger, die in ihrer "geheimen Köderküche" aktiv sind.

Förderung der Wirtschaft und der Kommunen:
Angeln ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der BRD. Ein Forschungsbericht ergab 1997, dass allein die 1,4 Millionen amtlich registrierten Angler (von ca. 7 Millionen tatsächlichen Anglern) über 1 Milliarde Mark umsetzten. Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus Besatzfischzucht und -verkauf, Vereinsleben, Immobilienkauf, Verwaltung und Presse. Und jedes Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe. Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor allem (über die Pachtgebühr) in die Kassen der Kommunen.

Tradition der Menschheit:
Angeln hat eine lange Tradition. Norwegische Felszeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der Zeitrechnung. Seit der Erfindung des Buchdrucks gibt es Angelbücher über die tief verwurzelte Leidenschaft, geboren aus dem über Millionen von Jahren erworbenen evolutionären Wissen über Jagd und Fischerei. Angeln ist eine Naturbegabung. Sie zu unterdrücken, hieße sich an der Natur des Menschen zu versündigen.

Geschulte Tierbehandlung:
Millionen Tiere werden täglich von Menschen zu Nahrungszwecken getötet. Auch Angler töten, wenn sie einen Fisch verwerten wollen (und zwar ungleich schneller und sauberer als die Berufsfischerei). Alle Angler müssen zur Vorbereitung der Fischereischeinprüfung lange Kurse, die auch das Thema Naturschutz und Gewässerkunde beinhalten, besuchen. Dort wird auch geschult wie Fische erst betäubt werden um sie anschließend nach den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der Vorwurf, dass Angler Tierquäler seien, wird vor diesem Hintergrund absurd, zumal wissenschaftlich umstritten ist, ob Fische überhaupt Schmerzen in unserem Sinne empfinden. Die Maulpartie eines Fisches, mit der er stachlige Beute fängt oder sogar Muscheln knackt, ist so hart, dass er einen Haken kaum spüren dürfte. Dafür spricht auch, dass Fische, die vom Haken abkommen, oftmals sofort erneut beissen.

Rechtlich legaler Fischfang gemäß Tierschutzgesetz: Angeln ist vom Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den Landesfischereigesetzen und umfassenden Verordnungen geregelt. Fischereibehörden der Länder beaufsichtigen und kontrollieren das Angeln, das schon aus hegerischen Gründen legal ist. Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz als legaler, vernünftiger Grund für den Fischfang festgeschrieben.

Schonung der Uferpartien:
An den eigenen Gewässern genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem man rücksichtsvoll umgeht. So richten Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen bzw. damit wird z.B. das Anlegen von Trampelpfaden kreuz und quer durch Schilfzonen verhindert. Auch sind es hauptsächlich Angler, die Abholzungen von größeren Waldflächen und die Folgen der Kiesbaggerei für das Gewässer kritisieren.

Müllsammelaktionen:
Bundesweit ist es für Angelvereine selbstverständlich in regelmässigen Abständen die Gewässer und das Umland vom sich ansammelndem Müll zu befreien. Wer tonnenweise Müll mühsam einsammelt, dessen Bewusstsein für saubere Landschaft (und sauberes Wasser) ist geschärft.

Kontrollierte Hege der Fischbestände:
Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet und wenden jährlich mehr als 30 Millionen Euro für Besatz auf. Es werden Fangbücher geführt und amtlich genehmigte Bestands-Kontrollfischungen gemacht. Angler sind an einem nach Menge und Arten umfangreichen Fischbestand interessiert und pflegen ihn (mit hohem finanziellen Aufwand).

Erhalt der Bäche und Flüsse:
Als vor über 100 Jahren Naturschutz noch ein unbekanntes Wort war, warnten Angler schon vor der Naturzerstörung an Bach und Fluss. Denn Angler sind am unbedingten Erhalt naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz interessiert. Bundesweit arbeiten Angler an naturnahem Rückbau der Gewässer (der Renaturierung) und betreiben die Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten. Dazu werden Millionen unbezahlte Arbeitsstunden geleistet.

Errichtung von Vogelschutzzonen:
Wo Vögel wassernah nisten, richten Angler Schutzzonen ein, legen künstliche Bruthöhlen für Vögel an und verzichten während der Brutzeit freiwillig aufs Angeln - so wie man es auch während der Laichzeit der Fische hält. Angler stören nicht, weil man sich schon aus Eigeninteresse still verhält und nicht wie andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.

Hilfe bei den Krötenwanderungen:
Angler errichten Krötenzäune und –gräben und überwachen die Wanderwege der Kröten.

Errichtung von Laichschutzzonen:
Angler richten Laichschonbezirke und Vogelschutzinseln ein, Bäche werden laichgerecht gestaltet, Fischtreppen werden geschaffen, man setzt sich tatkräftig für den Umbau von Wehren ein. Es werden Flachwasserbereiche und Schilfzonen angelegt und Todhölzer eingebracht. Hiermit wird die natürliche Vermehrung bestimmter Fischarten erreicht, deren Bestand ansonsten nur noch durch künstlichen Besatz aufrecht erhalten werden kann.

Natürliches Gleichgewicht der Fischarten:
Durch das Führen von Fanglisten und amtlich genehmigten Bestands-Kontrollfischungen wird das Artengleichgewicht aufrecht erhalten. Auch neue Fischarten, die bei uns heimisch geworden sind, müssen kontrolliert werden. Z.B. Schwarzbarsche, Zander, Regenbogenforellen und Welse.

Kontrolle der Wasserqualität:
Gewässerwarte arbeiten Hand in Hand und überprüfen Wasserqualität, kontrollieren Angler und kümmern sich um Probleme, wie zum Beispiel Fischsterben, unrechtmässiges Einleiten von Düngemitteln und Giften in Gewässern.

Forderungen von Verkehrsregelungen zum Gewässerschutz:
Angler fordern und erreichen Geschwindigkeitsbeschränkungen bei gefährlichen Straßenführungen und Brücken in Gewässernähe, sowie Verbote für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung.

Schutz des Grundwassers:
Angler kämpfen für die Erhaltung und das Anlegen von Feuchtgebieten. Diese sind nicht nur die Heimat vieler seltener Tiere und Pflanzen, sie haben auch eine unerlässliche Funktion bei der Sauberhaltung von Wasser. Regen beispielsweise versickert langsam im Boden und wird dabei gefiltert. Diese "biologische Niere" gewährleistet eine gute Qualität unseres Trinkwassers, das oft aus Grundwasser gewonnen wird.
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Möchte noch einmal paar Sachen in Erinnerung bringen die manche entweder gar nicht wissen oder zwischenzeitlich schon vergessen haben.

1.
Das Nachtangelverbot wurde vom Staatsministerium ( Erwin Teufel ) zum 1.1. 2005 für Baden Württemberg aufgehoben.
Damit das jedem erstmal ganz klar ist !
2.
Es wurde zur Umsetzung an das zuständige Ministerium für ländlichen Raum in Stuttgart weitergeleitet.
Dies ist aber bis heute nicht geschehen, weil unser eigener Landesfischereiverband LFV Baden sowie der Fischereibeirat und dem VFG ( Verband für Gewässerschutz Bawü ) mit sinnlosen undiskutablen Argumenten dagegen sind.
Unsere eigenen Intressenvertreter. Die normalerweise die Aufgabe besitzen unsere Intressen zu vertreten und nicht zunichte zu machen. Dafür bezahlen wir schließlich unsere Beiträge.
3.
Naturschutz
Dazu eine Stellungnahme des H. Härtner ( Kandidat  Bündnis 90 Die Grünen  vor der Landtagswahl  Bawü ) zwecks Nachtfischverbotaufhebung.
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Stellungnahme

Aus unserer Sicht (von Bündnis90/Die Grünen) sprechen gegen eine völlige Freigabe des Angelns zur Nachtzeit zahlreiche Gründe. Vor allem erachten wir eine Ruhezeit für die Lebewelt an den Gewässern als erforderlich und es ist zu befürchten, dass es bei durchgehendem nächtlichen Angelbetrieb zu größeren Schädigungen der Lebensstätten und Lebensgemeinschaften der ökologisch besonders sensiblen Uferzonen käme, es würden insbesondere Störungen der heimischen Tierwelt zunehmen. Tierarten am Gewässer (z.B. Schlaf- und Rastplätze von Vögeln, also ausdrücklich nicht nur zur Brutzeit) sollten nachts bei Wegfall des Nachtangelverbots nicht unvermeidlichen Störungen ausgesetzt sein.Die Aufhebung des Nachtangelverbots lehnen wir daher ab.Das Angeln ist nach der FischVO sowieso recht großzügig gerregelt: von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang ist es zulässig. Damit beträgt die generell zulässige Angelzeit selbst an den kürzesten Tagen im Jahr mehr als zehn und im Sommer bis zu 18 Stunden. Für das Angeln auf die nachtaktivenArten Aal und Wels besteht eine Sonderregelung, dieses ist je nach Tageslänge mindestens 17 und bis zu über 20 Stunden erlaubt.Auch der Landesfischereiverband, der Landesnaturschutzverband sowie der Landesfischereibeirat und der Landesbeirat für Tierschutz haben sich deshalb dafür ausgesprochen, die bestehende Regelung beizubehalten.
Grüssle Willy Härtner
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Dazu folgendes.....
Damit das auch mal in die Köpfe der Vereinsvorstände mancher Angelvereine geht.

Nach mehreren Anrufen im zuständigen Ministerium für den ländlichen Raum in Stuttgart und etlichen Gesprächen des dort zuständigen Fischereireferenten für Bawü soll ( wenn man am We durchfischen möchte ) ...nochmal....SOLL das Gewässer des nachts nicht verlassen werden.
E muss nicht Nachts um 00:00 Uhr oder während der Sommerzeit um 1:00 Uhr zusammengepackt und mit lautem Getöse ums Gewässer gefahren werden nur um paar Stunden später wieder das selbe in grün um ans Gewässer zu gelangen reinkutschiert werden.
Genau das wollen die Naturschützer, der LFV Baden, die anderen Verbände nicht haben.
Man soll lediglich die aktive Fischerei einschränken. Das heißt.... um 00:00 Uhr oder demnach 1:00 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenaufgang die Ruten raus und ein paar Stunden schlafen.
Keinen unnötigen Lärm veranstalten, Gestank durch Motorengeräusche verursachen.
Nicht unnötig Benzin verplämpern, Tiere aufschrecken oder Umwelt verschmutzen.
NEIN....einfach paar Stunden hinlegen und ausgeruht 1 Stunde vor Sonnenaufgang den Tag beginnen.
So...laut Aussage des zuständigen Fischereireferenten von Bawü im Ministerium für den ländlichen Raum Bawü.
Und das ist leider immer noch in Bawü Gesetz !

Frage ........... ?

An wen oder was muss sich ein Angelverein halten wenn er Satzungsänderungen ( also Vereinsinterne gesetze ) beschliesst ????????
Kann der grad machen was er will ?
Was hat ein Regierungspräsidium, eine gemeinde, ein Ministerium oder ein Landesverband damit zu tun ?
Also....entweder es besteht in Bawü ein naturschutzgesetz und die Verbände oder Vereine müssen sich daran halten oder....ja...oder !!!
Darf sich ein Angelverein ganz einfach über die Gesetze des zuständigen Ministeriums stellen und eigene Gesetze auflegen ?
Wenn doch das Ministerium für den ländlichen Raum sagt ich soll das gewässer net verlassen und lieber ein paar Stunden schlafen dann ist doch das gesetz oder ?
Und das gilt laut dem Fischereireferenten für alle " öffentlich frei zugänglichen Gewässer ".
Und ein Schirm ist nunmal kein Zelt!
Es ist lediglich ein Wetterschutz.
Und genau das ist wie mit allem " AUSLEGUNGSSACHE ".

Sorry...ich werde das nie begreifen.

Warum werde ich bestraft weil ich einen Schirm stelle ?
Warum werde ich bestraft weil ich eine ganze Rolle Klopapier dabei habe ?
Weshalb muss ich Nachts das Gewässer verlassen weil der verein das so in seiner Satzung geändert hat ?
( Nachts darf man eh nicht fischen dann hat man Nachts auch am Gewässer nichts verloren ).
Warum darf man in Bawü keine Liege dabei haben ?
Obwohl die im Ministerium sagen dass man paar Stunden schlafen soll !
Man darf laut Gesetz anscheinend beim Angeln nicht schlafen !
Obwohl es das Ministerium empfiehlt !

Nochmal...
Wie kann ein Verein intern Gesetze beschließen die die Gesetzlichen Gesetze ( Ministerium ) ungültig machen ?
Das kann es doch nicht sein....oder ?
Der Verein sagt....Nachtangeln ist verboten also hat man auch Nachts am Gewässer nix zu suchen.
Und das Ministerium und Naturschutzgesetz sagt grad das Gegenteil aus.

Mann...da stimmt doch einiges nicht !

Laut Aussage des Fischereireferenten im Ministerium sollen die Vereinsvorstände mal bei ihm anrufen und sich informieren was die Mitglieder dürfen ( sollen ) und was net.

Was für ein Gesetz ist für uns gültig ?

Ach...mir ist es Leid ....verstehen werd ich das eh nie !!!









 
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