Jetzt reichts....sch*** BaWü
Liebe Leser dieses Berichtes.

Bevor ihr anfängt zu lesen muss ich euch darauf hinweisen dass ihr aus eigenem Interesse liest.
Auch wenn der Artikel noch so lang ist....ihr könnt jederzeit aufhören zu lesen.
Ich möchte niemandem zwingen und zumuten es zu lesen.
Alles was geschrieben steht ist rein meine private Ansichtssache.
Wie ich darüber denke und fühle.
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Jetzt reichts.....!!!!


Mein derzeitiges Lieblings Airbrush Shirt

Das stinkt zum Himmel.
Pfui, was für ein scheiß Bundesland.
Riesen Schweinerei was da abgezogen wird.
Man fühlt sich wie der größte Verbrecher.
Ein Mensch zweiter Klasse.
Und dies in einem " Rechtsstaat " in dem laut Grundgesetz jeder
Bürger angeblich nach dem Gleichheitsrecht gleich behandelt würde.
So ein Schwachsinn !

Zur Sache:
Fischereigesetz Baden Württemberg.
Ein Gesetz von 1893  ( bis auf paar neuere Änderungen ) teilweise noch Bestand.
Und unser eigener Landesfischereiverband ( Landesfischereibeirat ) nimmt sich diese Gesetzeslage sehr zu Herzen.
Unsere eigenen Interssenvertreter, an die wir unsere Beiträge entrichten und die normalerweise unseren Rückhalt darstellen sollten.
Ausgerechnet die machen sich stark gegen uns.
Wer solche Freunde hat der brauch keine Feinde mehr....heißt es so schön.
Ihr seit an allem schuld dass wir hier in unserem schönen Bundesland solche Verhältnisse haben.
Zustände....schlimmer als im alten Rom.
Dann noch dazu dieser Fischereirefferent der im zuständigen Ministerium in Stuttgart sitzt.
Ein Alptraum.
Mich kotzt das alles dermaßen an.
Dann hat unser Angelverein die ganzen Richtlinien und Satzungen umgeändert.
Jetzt wollen sie uns von den Gewässern weghaben.....rausekeln !
Nur noch Verbote und Schikanen.
Was für die einen erlaubt, ist für die andern streng verboten.
Mann.....wo sind wir denn ?
Was ist richtig, was ist falsch ?
Ich weiß es bald nicht mehr !

Habe im zuständigen Ministerium nachgefragt wie das ist wenn man an einem Gewässer
über Nacht bleiben möchte, wie man sich verhalten soll damit man sich nichts zu Schulden kommen lässt.
Weil man ( laut unserer Vereinssatzung ) Nachts  nach ( 0:00 Uhr / 1:00 Uhr ) nicht fischen darf und somit am Gewässer  auch nix mehr zu suchen hat.
Man müsste dann das Gewässer verlassen.
Eine Stunde vor Sonnenaufgang dürfte man ja wieder fischen.
Der Fischereirefferent von Bawü im Ministerium meinte dann ob es sich um ein " öffentlich frei zugängliches Gewässer " handeln würde.
Ich betonte, dass am See Taucher, Badegäste, Segler, Surfer, Angler und viele Wanderer zugang hätten.
Nix eingezäunt und für jeden praktisch zugänglich.
Er erklärte mir dann dass es sich bei diesem Gewässer um ein öffentlich frei zugängliches Gewässer handeln würde.
Ok....und weiter....
Jo, dann bräuchte ich das Gewässer Nachts net verlassen.
Im Gegeteil wenn es machbar ist soll ich sogar sitzen bezw. liegen bleiben.
Um 1:00 Uhr alles abbauen und ins Auto räumen, mit Getöse durch den Wald fahren,
und ( z.B.: Hochsommer evtl.eine Stunde später ) dasselbe nochmals zurück an den Angelplatz.
Gesamte Tierwelt aufgescheucht, Umwelt verschmutzt usw.
Was würde dies für einen Sinn machen.
Das wäre ja genau das Gegenteil was das Gesetz erreichen möchte.
Wir sollen nur wenns Zeit ist die aktive Fischerei aufhören, das heißt,
Angeln raus und paar stunden schlafen.
Wir, die Fische, und die gesamte Flora Faunawelt hätte ihre verdiente Nachtruhe.

Eigentlich nur Logisch....aber auch nur eigentlich.....weil....
Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt, auch logisch.
So....und dann haben wir es ausprobiert.
Wir saßen zu dritt am Gewässer, jeder unter seinem SCHIRM ( Zelt nicht erlaubt ) als abends dann die übliche Kontrolle kam.
Sie überprüften unsere Papiere und alles war in Ordnung....super.
Am Nächsten Tag kamen sie wieder und wunderten sich dass wir immer noch hier waren.
Sie haben dann die WaPo hinzugerufen.
Was dann geschah geht auf keine Kuhhaut. Ich versuchs kurz zu machen.
Dass wir hier genächtigt haben war nicht zu übersehen, weil wir waren ja laut WaPo Aussage wohnlich eingerichtet.
Erstens haben sie nur in meinen Schirm gekuckt ( von den andern beiden Schirmen standen sie 10 m weit weg ).
Aber WIR waren wohnlich eingerichtet.....nicht nur ICH !
Das ist schonmal ein gewaltiger Unterschied.
Laut denen hatte ich eine Karpfenliege sowie eine ganze Rolle Toilettenpapier dabei. Und das heißt soviel ...
dass man länger verweilen möchte, verstöst somit gegen das Gesetz und macht sich damit strafbar.
Es geht jetzt lediglich um meinen Schirm und dessen Inhalt.
Denn wie gesagt hatten sie die anderen Schirme gar net betrachtet und auch nicht eingesehen.
Ich habe ihnen dann erklärt, dass ich vor paar Tagen erst aus dem KH entlassen wurde wegen
Thrombose an beiden Beinen.
Ich müsse zwischendurch öfters die Beine hochlegen ( mich also hinlegen ) und dann hätte ich noch
seit vielen jahren eine Chr. Darmmykose ( ständigen Durchfall ) und dafür bräuchte ich soviel Klopapier.
Ausserdem hatte ich betont dass dies lediglich eine Liege mit Polster wäre und wie er auf eine Karpfenliege kommen würde.
Und er solle nicht immer Zelt sagen.....das ist ein Schirm.
Ein Wetterschutz nichts anderes...und ich will später auch net hören dass wir gezeltet hätten sondern
lediglich geschirmt.....das ist auch ein Unterschied.
Wir hatten die Angeln um 1:00 Uhr rausgeholt und paar stunden geschlafen. Genau so wie wir es gesagt bekommen haben.
Der Förster gesellte sich nun auch noch dazu und gab natürlich auch noch seinen Senf ab.

Also.....normalerweise haben wir gegen gar nichts verstoßen.
Die Fahrzeuge hatten wir auf den ausgewiesenen Parkplätzen geparkt. Alles gemacht wie vorgeschrieben.
Wir waren uns keinerlei Schuld bewusst.
Kein Saufgelage und kein Müll oder Lagerfeuer. Einfach alles legal....dachten wir.
Dann, nehm an wegen dem Förster haben wir anscheinend gegen das Landeswaldgesetz Baden Württemberg verstossen.
Campieren im Wald ! Wir hätten im Wald gezeltet !
Ups....was jetzt los
Mann, wo sind wir eigentlich...gehts noch ?
Jo...aber ( meinte dann der eine WaPo ) wahrscheinlich würde es ja eh unter den Tisch fallen. es komme evtl. eine Anhörung und dann könnten wir uns dagegen äußern.
Der Tag ( das We ) war eh schon versaut,  haben wir wehmütig
und voller Wut zusammengepackt und den Heimweg angetreten.
Nun, paar Monate später bekam jeder von uns eine Verwarnung von 30,- Euro wegen Zelten im Wald. Verstoß gegen das Landeswaldgesetz.
Im Anhang konnten wir uns dazu äußern und das haben wir dann auch gemacht.
Wir haben nicht gezeltet, kein Zelt benützt, nicht geangelt und schon gar nicht im Wald sondern direkt am Gewässer übernachtet.
Ok...zurückgeschickt und abgewartet.
Ca. 5 Wochen später bekamen wir alle erneut Post.
Diesmal war es eine Geldbuße in Höhe von rund 53,- Euro ( immer noch wegen den gleichen Verstößen ).
Wir sofort dort im zustsändigen Amt angerufen und...keine Chance...sie bleiben dabei.
Wir könnten ja Widerspruch einreichen und den gerichtlichen Weg gehen.
Aber und darauf hat uns die Dame sofort hingewiesen würde es erheblich teurer für uns werden.
Wir würden auf jeden Fall verlieren.
Soweit der heutige aktuelle Stand.

Wie müssen sich Angler in anderen Bundesländern fühlen wenn sie so einen Bericht lesen ?
Angler in der Pfalz ( ca. 2 km Luftlinie von dem angesprochenen See ) oder Angler im nahen Hessen oder sonst woher.
Da stehen Partyzelte rund um die Uhr ( manchmal wochenlang ) man ist guter Laune, paar Kumpels dabei, erholt und ausgeruht und wenn mal Polizei vorbeikommt dann nur zum Kaffee trinken.

Hier noch was zum Gewässer.
Wie gesagt liegt es in BaWü. Viele, viele Taucher sind am See. Sie sollten 25 m Uferabstand einhalten aber keiner macht es und niemand kontrolliert das.
Es gibt ein Nacht sowie ein Wintertauchverbot....aber keinen interresiert das weil eh niemand kontrolliert,
Die meisten kommen erst nachts mit dem Strahler. Sie fühlen sich wie im Paradies. Ein weiteres Hobby der Taucher ist es den Anglern die Schnüre abzuschneiden.
Das kommt dort täglich vor, aber wie gesagt....wen juckt's ?
In den Schongebieten darf man nur vom Boot aus fischen doch ein ausgewiesener Badestrand befindet sich
ausgerechnet mitten im Schongebiet. Auch der Taucher Ein und Ausstieg....mitten im Schongebiet.
Um den gesamten See haben die Jäger viele, viele Hochsitze gestellt und Schneißen in den Wald geschlagen.
Sie sitzen die ganze Nacht draußen und schießen auch die ganze Nacht. Logischerweise haben sie auch ihr fahrzeug nicht weit weg geparkt.
Anscheinend haben wir in gesamt BRD ein Nachtjagdverbot aber die Jäger in BaWü haben sich was einfallen lassen damit es in BaWü
aufgehoben wurde.
Meiner Ansicht nach ( Viele stunden am Wasser ) haben sie Infra rot und schießen mit Magazin.
Das ist lediglich eine reine Vermutung von mir
Natürlich machen sie das ja nicht weils verboten ist. Aber es ist wie bei den Tauchern....wen juckt's ?
Morgens laufen sie dann mit dem Gewehr im Anschlag um den ganzen See.
Und dann die wohl absolute Frechheit....da sitzen paar Angler.
Die müssen wir hier loswerden....logisch.
Wir stören hier.
Dann noch der Segelclub am See. Privatgrundstück....angeblich und sie könnten hier machen was sie wollen.
Das heißt....von ca. März bis ca. Oktober, Party, Party, Party....Bum Bum Bum ...die ganze Nacht bis in die frühen Morgenstunden.
Und das jedes We. Wo bleibt die Nachtruhe für die Fische die angeblich wir Angler einhalten sollen ?
Mann....ich kann euch sagen....ich hab eine Wut...ich kanns gar nicht in Schriftform ausdrücken.
Wir müssen uns verstecken....im Gebüsch, nur unter einem Schirm ( auch wenn es noch so pisst und kalt ist ) ohne Licht und ohne lautes reden
immer mit der Angst erwischt zu werden.

Alle....aber auch wirklich alle die das Gewässer auf ihre Art und Weise nutzen haben anscheinend Narrenfreiheit.
Ich kann das alles nicht begreifen....sorry....als wir dort unterm Schirm saßen als die WaPo kam...das war direkt ( ca.3 m ) vom Gewässerrand.
Hinter uns war ca. 5 m Gebüsch, dann kam der Rundweg ums Gewässer und dann kam der Wald.
Und wir haben im Wald gezeltet.
Soviel zu dieser Sache
.
Nun haben wir ja diese woche die neuen Vereinsvorschriften erhalten.
Da sie ja offensichtlich uns Karpfenangler vom Gewässer weghaben wollen nun ein paar Änderungen.
Nachts muss das Fahrzeug ganz aus dem Gewässerbereich. Auch nicht mehr auf den ausgewiesenen Parkplätzen...nein...man darf ja Nachts eh nicht fischen.
Und sitzen bleiben dürfen wir auch nicht. Wir müssen das Gewässer verlassen.
Auch darf man jetzt, einer Stunde nach Sonnenuntergang nicht mehr mit Boilie fischen....nur noch mit Wurm oder totem Köfi.
Mit dem Boot darf man dann logischerweise auch Nachts nicht mehr raus.
Der Gaskocher ist jetzt eine offene Feuerstelle und das ist verboten. Zuviel Getränkeflaschen darf man auch net dabei haben sonst will man ja
länger verweilen und ne ganze Rolle Klopapier....naja...ihr wisst schon.
Usw....usw.
Aber und jetzt kommt der Oberhammer.
Der Leitsatz des Vereins.....und Willkommensgruß an alle Mitglieder und solche die es werden wollen.
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Das Wasser ist für uns Angler auch eine Zufluchtstätte geworden, wo wir uns vom immer größer werdenden Stress erholen und entspannen können
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Liebe Angelkollegen unserer Karpfenzunft....ihr könnt jetzt darüber lachen oder weinen.
Mir ist das Scheißegal.
Uns in BaWü hilft das eh net weiter..

Ihr habt das Paradies auf Erden....was wollt ihr mehr.
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NEU***NEU***NEU***NEU***NEU----UPDATE
So......
Inzwischen ist der Bußgeldbescheid bei uns eingetroffen, für das unterm Schirm am Gewässer übernachten.
Wir hatten ernsthaft überlegt ob wir Widerspruch einlegen und den Gerichtlichen Weg gehen sollten.
Zum Schluss hat jedoch die Vernunft gesiegt und wir haben den Betrag überwiesen.
Vernunft....weil:
Wir keinerlei Rückhalt unseres Verbandes haben.
Wir die Angelegenheit dem VDSF geschildert haben und bis jetzt keinerlei Reaktion bekommen haben.
Weil, Anwaltskosten und Zeit es nicht wert sind und wir zum Schluss doch als Verlierer dastehen würden.

Hier mal der Bußgeldbescheid über unsere Tat die wir begangen haben sollten.....

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Landratsamt...
soundso

Ihnen wird zur Last gelegt, am
soundsovielten bis soundsovielten in sowieso bewaldetes Ostufer des Baggersees sowieso folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben :

Sie haben unbefugt an der o.g. Örtlichkeit im Wald gezeltet.( Wie schon oben beschrieben haben wir lediglich einen Schirm benützt. Außerdem waren wir der Meinung dass wir uns am Gewässerrand und nicht im Wald befanden ).
§ 37 Abs. 4 Nr. 2, § 83 Abs. 2 Nr. 4 LWaldG ( Frage: was zählt zum Gewässergesetz und wo fängt das Waldgesetz an ? ).

Es waren Angelschirme mit einem Durchmesser von ca. 2,50 Meter mit rundum Seitenbekleidung aufgestellt.
Darin ( woher wollen sie wissen was in den beiden andren Schirmen war....haben doch nicht reingeguckt ) befanden sich Feldbetten, Schlafsäcke, Getränke, Toilettenpapier, Bekleidung etc. und waren somit wohnlich eingerichtet.( Wieviel Wasser / Getränke und Toilettenpapier darf man eigentlich dabei haben. Gibt es hierrüber eine Vorschrift ) ?
Die Böden waren mit Zeltstoff ausgelegt.
( In meinem Schirm hab ich lediglich ein kleines stückchen Abdeckplane vor der Liege ...damit meine Socken sauber blieben. Bei den beiden andern Schirmen war blanker Boden  ).
Ein Wetterschutz war wegen trockener und milder Witterung nicht erforderlich.
( Der Schirm diente ja auch als Sonnenschutz...Tagsüber war empfindlich heiß ( T-shirtwetter ) ....oder darf man ein Angelschirm als Sonnenschutz nicht benützen ) ?
Gegenüber dem Zeugen gaben Sie in der Gruppe übereinstimmend an, am Gewässer übernachtet zu haben. ( Auch wie schon oben geschrieben hatte ich mich doch extra vorher im zuständigen Ministerium informiert wie wir uns verhalten sollen ).
Deshalb wird gegen Sie gemäß §17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ( OWIG ) eine Geldbuse festgesetzt von :   30,00 Euro.
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 OWIG. 464 (1) und 465 Strafprozessordnung ( StPO ) zu tragen, und zwar:
Gebühr:  20,00 Euro
Auslagen: 3,50 Euro
Es besteht eine Gesamtforderung von:  53,50 Euro.  ( pro Mann...versteht sich )

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

§ 17 Höhe der Geldbuße
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) geändert worden ist

(1)  Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

(2)   Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.

(3)  Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.

(4)  Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.
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Was ich nicht ganz verstehe ist der Absatz (4)
(4)  Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen.
( was denn für nen wirtschaftlichen Vorteil...gibts darüber etwa ne Berechnungsskala )?
( Was nehmen die z.B: an...Fischgewicht...oder was ) ?

Im übrigen finde ich das alles so dermaßen überzogen und kleinbürgerlich.
Schon die Bezeichnung TÄTER ...da könnt ich Kotzen.
In den anderen Bundesländern wär sowas völlig undiscutabel.
Warum muss sich die Polizei überhaupt mit so etwas abgeben ?
Haben die denn nix anderes, wichtigeres zu tun ?
Wir haben Papiere, Sachkundenachweis und wir verhalten und benehmen uns in der Natur vorbildlich.
Warum nur lassen sie uns nicht einfach in Ruhe unserem Hobby nachgehen ?

Warum habe ich dies meinen Kindern angetan ?
Von klein auf ihre Freizeit am Wasser zu verbringen.
Muss ich mir jetzt Vorwürfe machen ?

Warum lummern sie nicht ( wie viele andere auch ) in ihrer Freizeit auf den Straßen rum und überfallen arme Rentner ?

Dann könnte ich das alles verstehen......so aber......Beschissenes BaWü

Okt. 2010
Sorry...muss den Frust rauslassen......

Wisst ihr was mich am meisten ärgert.
Dass wir hier in Deutschland von seitens der Bürger eine so miserable Mentalität gegenüber anderer Länder haben.
In anderen Ländern wird bei jeder geringen Gesetzesveränderung auf die Straße gegangen.
Und oftmals schaffen sie es auch...gemeinsam !
Gemeinsam sind wir stark....kannst du aber in D vergessen.
Jeder denkt nur an sich.
Der Deutsche Michel hat nen großen breiten Kopf, da passt einiges drauf.
Und er nimmt es ( zwar murrend ) aber doch gelassen hin. Komme was wolle....immer und immer wieder.
Was macht IHR gegen das Nachtfischverbot in BaWü ?
Ihr in BaWü die ihr doch genauso betroffen seit.
Wer von euch hat schonmal im Ministerium für den ländlichen Raum angerufen und seine Meinung geäußert ?
Hat von euch schon mal einer bei eurem Landesfischereiverband angerufen und sich beschwert?
Ja, genau euch....ihr BaWüler....euch meine ich.
Wer hat schon etwas versucht zu unternehmen ?
Dem Fischereirefferenten vom zuständigen Ministerium ist ( laut seiner Aussage ) seit Jahren nur mein Name ein Begriff.
Von keinem anderen Angler sowie keinem Angelverein hat er irgendwas.
Leute, das kann doch nicht sein...oder ?
Ist euch das wirklich alles egal was die mit uns machen ?
Unser eigener Landesverband hat sich total gegen uns Angler gestellt.
Und ihr lasst euch das alles gefallen ?
Habt ihr denn meine Darstellungen in verschiedenen Berichten nicht genau durchgelesen ?
Der LFV Baden, der Landesfischereibeirat sowie der VFG BaWü.....alle gegen die Aufhebung.
Fischereibeirat setzt sich glaub ich aus paar Angler, einem Natur und einem Tierschützer zusammen.
Glaub ich....oder so ähnlich.
VFG ist der Verband für Fischerei und Gewässerschutz in BaWü.
Ich sprech jetzt wirklich nur mal euch, hier in BaWü an.
Den anderen aus den übrigen 15 Bundesländern geht das ganze eh am A*** vorbei.
Die haben Paradiesische Voraussetzungen. Was juckt die unser Gesetz.
Euch, meine ich, Egal ob Karpfen, Zander, Wels, Aal oder was auch immer Angler.
Wer von euch würde denn nicht auch mal am We mit seinen Kindern draussen sitzen bleiben wollen ?
Ohne gestört zu werden, ganz einfach nur seine Ruhe genießen wollen.
Nur so wie in all  den anderen Bundesländern auch.
Habt ihr eine Ahnung wieviele Anglerfamilien hier in unserem Bundesland gerne mal ihren Urlaub verbringen würden ?
Bei diesen Voraussetzungen aber lieber paar Km weiter in die Pfalz fahren.
Verständlich ...oder ?
Ruft doch mal an beim Touristikverband BaWü, was die dazu meinen.
Seit 2005 ist vom Staatsministerium aus das Nachtfischverbot aufgehoben.
Wegen den ( teils irrsinnigen ) Argumenten von den angesprochenen Verbänden wird es allerdings vom Ministerium für den ländlichen Raum nicht umgesetzt.
Wisst ihr eigentlich dass dies alles gegen das Grundgesetz verstößt.
Informiert euch mal was das " Gleichheitsrecht " überhaupt bedeutet.
Was man unter einem " Antidiskriminierungsgesetz " versteht.
Seit ihr gegenüber anderer Bundesbürger in eurer Freiheit etwa nicht eingeschränkt ?
Hat nicht ein jeder das Recht auf Gleichbehandlung ?
Lasst euch doch nicht grad alles gefallen....Mensch wehrt euch doch !
Ich geh weiter diesen Weg....mir reichts.

Von mir aus steinigt mich...heißt mich alles mögliche.

Aber fragt euch bitte vorher selbst, was IHR dagegen hättet tun können.
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Passend auch dazu noch das Thema...    wer noch was lesen möchte !
Nachtfischverbot Baden Württemberg
 
So...Leute....wir planen etwas !
Dauert aber etwas, weil es 100% stehen muss.
Wenn es soweit ist melde ich mich wieder hier.

Denn so gehts nicht weiter.....Ich kann für nichts mehr garantieren.
Es ist kurz vor Mord und Totschlag....ehrlich.
Bin kurz vor dem ausrasten !


Um das zu verhindern war ich schon seit Monaten nicht mehr fischen an
diesen / meinen Gewässern.
Die Vereine bekommen weiterhin meine Beiträge die sie auch weiterhin an
diese Sch*** Verbände abführen können.
Traurig, aber ......

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19. Okt. 2010

"Der Islam gehört zu Deutschland"

Erste programmatische Rede von Bundespräsident Wulff

"Legendenbildungen, Zementierung von Vorurteilen und Ausgrenzungen dürfen wir nicht zulassen. Das ist in unserem eigenen nationalen Interesse", mahnte der Bundespräsident, in dessen Rede die Integration einen breiten Raum einnahm. Deutschland habe eine christlich-jüdische Geschichte. Aber auch der Islam gehöre heute zu Deutschland.
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Ist ja alles recht und schön.......

Aber wohin BITTE gehört Baden Württemberg ?

Gehört das eigentlich zu Deutschland ?

" Legendenbildungen, Zementierung von Vorurteilen und Ausgrenzungen dürfen wir nicht zulassen. Das ist in unserem nationalen Interessse "

Sorry....aber, was für ein Geschwafel eines Bundespräsidenten, wenn man bedenkt was hier im eigenen Land abgezogen wird.
Wie hier mit eigenen Bundesbürgern umgegangen wird.
Pfui Teufel !
Wer sind wir denn ?
Wo verdammt nochmal sind wir denn ?
Wo gehören WIR eigentlich hin ?

Denke bestimmt net Ausländerfeindlich, aber sind wir denn gar niemand ?
An welcher Stelle kommen denn wir Bawüler ?
Wir sind doch anscheinend wirklich der allerletzte Dreck.
Die sollen doch erst einmal gucken dass in ihrem eigenen Staat alle Menschen gleich behandelt werden und niemand ausgegrenzt wird.

Und es ist mir Shit-egal ob das mit dem LFV Ländersache ist oder net.
Sowas darf net sein.
Wir sind ein Staat.
Es ist ganz einfach nicht mehr Zeitgemäß.

( Meine Meinung ) ...und dazu stehe ich !!!

  ACHTUNG !!!                NACHTFISCHVERBOT BAWÜ

Die meisten werden es wohl wissen: Ba - WÜ. das Bundesland der Verbote verbietet es den Anglern, nachts am Gewässer zu bleiben, während der Rest der Republik eine erholsame Zeit in der Natur verbringen darf. Einige von uns, wohnen "leider" in diesem Bundesland und leiden stark unter diesem sinnlosen Gesetz. So auch Marco, der nun einen Schlussstrich zog.... "So kann das nicht weiter gehen", aber lest selbst nach.

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